* Hochzeit *

  • Im Paradies “Ja” zu sagen ist eine unvergleichliche Erfahrung, die Ihrem schönsten Tag im Leben zu einer ganz besonderen Erinnerung verhilft. Damit Sie für den großen Tag gut vorbereitet sind, hat Französisch-Polynesien einige Gesetze erlassen, die es ausländischen Gästen erleichtern, in dieser Traumdestination zu heiraten.

    Heiraten nach französischem Recht

    Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen weder bereits verheiratet sein noch direkt aus der gleichen Familie abstammen. Das Paar sollte bei der Hochzeit persönlich anwesend sein und sich das Ja-Wort vor einem mindestens 18 Jahre alten Trauzeugen geben.

    Sie sollten wissen, dass die Heirat in französischer Sprache stattfindet. Falls das Brautpaar ihrer nicht mächtig ist, kann ein Übersetzer nach Wahl die gesamte Zeremonie übersetzen. Wer französischer Staatsbürger ist oder in einem zu Frankreich gehörenden Land lebt, kann nicht in Französisch-Polynesien heiraten. Sobald alle Dokumente beisammen sind, kann das zukünftige Ehepaar eine Gemeinde wählen, in der es heiraten möchte, und zwei mögliche Hochzeitsdaten einreichen. Bitte beachten Sie, dass eine Heirat in Französisch-Polynesien an Sonn- oder Feiertagen grundsätzlich nicht möglich ist

    Amtliche Dokumente für eine Hochzeit in Tahiti

    Personalausweis/Reisepass und die Geburtsurkunde, maximal sechs Monate vor dem Hochzeitsdatum ausgestellt, gemeinsam mit einer sogenannten Apostille (oder einem international anerkannten, amtlichen Dokument) mit beglaubigter französischer Übersetzung für beide Dokumente. Falls auf der Geburtsurkunde nicht eigens angegeben, ist es üblich, den Ledigenstatus oder ein Ehefähigkeitszeugnis vorzuweisen, das bestätigt, dass beide Partner nicht bereits verheiratet sind. Gegebenenfalls müssen Sterbe- oder Scheidungsurkunde übersetzt vorgelegt werden sowie eine Meldebestätigung und – für Länder, in denen ein öffentliches Aufgebot gesetzlich vorgeschrieben ist – eine Bescheinigung, dass kein Grund gegen eine Ehe spricht).

    Das Brautpaar oder der Hochzeitsplaner müssen einen Brief an den zuständigen Bürgermeister schreiben, in dem sie den Hochzeitswunsch mitteilen und das Formular „Ausländische Hochzeiten in Französisch-Polynesien“ zusenden. Alle genannten Dokumente müssen bis spätestens 45 Tage vor der Hochzeit im Büro des Bürgermeisters vorliegen.

    Sobald alle Urkunden vorhanden sind, werden Uhrzeit und Datum der Zeremonie durch das Bürgermeisterbüro bestätigt und das Aufgebot veröffentlicht.

    Am Hochzeitstag müssen das Brautpaar, die Trauzeugen und Gäste pünktlich zum vereinbarten Termin beim Bürgermeister erscheinen. Nach gesetzlicher Vorschrift müssen die Türen während der Zeremonie offen bleiben, am Ende erhält das Brautpaar die Heiratskurkunde.

    Es obliegt der Verantwortung des Brautpaares, die französische Heiratsurkunde in ihrem Heimatland vom Standesamt umschreiben zu lassen, damit die Hochzeit auch nach dem jeweiligen Landesgesetz gültig wird.

    Traditionell polynesische Heirat

    Diese einzigartige Hochzeit nach polynesischem Ritus wird so romantisch und authentisch sein, wie Sie es sich immer erträumt haben.

  • Der Antrag “Heirat ausländischer Bürger in Französisch-Polynesien” muss vollständig ausgefüllt sein.

    Ein datiertes Schreiben an den Bürgermeister der Gemeinde, in der die Hochzeit stattfinden soll, unterzeichnet von beiden Eheleuten.

    Eine Kopie des Reisepasses beider Brautleute als Identitätsnachweis

    Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde beider Partner, bestätigt durch eine Apostille (bitte beachten: die Geburtsurkunden dürfen nicht früher als sechs Monate vor dem Hochzeitsdatum ausgestellt worden sein). Beide Geburtsurkunden und die Apostille müssen auf Französisch vorliegen, übersetzt durch einen vereidigten Übersetzer, bestätigt durch ein französisches Konsulat. Übersetzer sind auf der Website der Konsulate zu finden.

    Eine persönliche Erklärung des Ledigenstatus (“Certificat de Celibat”), unterzeichnet von einem Anwalt, übersetzt in die französische Sprache und bestätigt durch ein französisches Konsulat. Anwälte sind auf der Website der Konsulate zu finden.

    Meldenachweis für beide Ehepartner (die Kopie einer Rechnung mit Angabe der Adresse reicht pro Person aus)

    Optional: Falls ein Ehevertrag vereinbart werden soll, muss er in französischer Übersetzung vorgelegt werden, bestätigt durch ein französisches Konsulat.

    Checkliste standesamtliche Trauung

    Antrag “Heirat ausländischer Bürger in Französisch-Polynesien”

    Persönliche Erklärung des Ledigenstatus

    Brief an den Bürgermeister

  • Tahiti

    – InterContinental Tahiti Resort & Spa

    – Royal Tahitien

    – Le Tahiti by Pearl Resorts

    – Hotel Tahiti Nui

    Bora Bora

    – Le Méridien Bora Bora

    – InterContinental Bora Bora Resort & Thalasso Spa

    – Le Bora Bora by Pearl Resorts

    – Conrad Bora Bora Nui

    – Four Seasons Resort

    – The St. Regis Bora Bora Resort

    – Maitai Polynesia Bora Bora

    Tetiaroa

    – The Brando

    Moorea

    – Hilton Moorea Lagoon Resort & Spa

    – Manava Beach Resort & Spa Moorea

    – Sofitel Moorea Ia Ora Beach Resort

    Huahine

    – Maitai Lapita Village Huahine

    – Relais Mahana

    Taha’a

    – Le Taha’a by Pearl Resort

    – Vahine Island Private Resort

    Rangiroa

    – Hotel Kia Ora Resort & Spa

    – Motu Teta

    – Hotel Maitai Rangiroa

    Tikehau

    – Le Tikehau by Pearl Resorts

    – Ninamu Resort

    Hiva Oa

    – Hiva Oa Hanakee Pearl Lodge

    Cruise

    – M/S Paul Gauguin

  • Ja, jedoch muss eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde aus dem Herkunftsland vorliegen, gemeinsam mit der der Apostille, die die Geburtsurkunde bestätigt. Beide Dokumente können auf den zuständigen Ämtern des Geburtslandes beantragt werden.

  • Nein, seit Mai 2009 können Paare in Französisch-Polynesien bereits am Tag ihrer Ankunft heiraten.

  • Um zu einer Eheschließung in Französisch-Polynesien berechtigt zu sein, müssen beide Ehepartner die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    Beide Ehepartner müssen mindestens 18 Jahre alt sein

    Keiner von beiden darf bereits verheiratet sein

    Die Partner dürfen seit 2013 gleichgeschlechtlich sein

    Das Paar darf nicht in direkter Linie miteinander verwandt sein

    Die Braut und der Bräutigam müssen einen volljährigen Trauzeugen wählen (wird nötigenfalls auch vom Bürgermeisterbüro gestellt).

  • Zu allen Gebühren, die im Herkunftsland vor der Ankunft auf den Inseln von Tahiti anfallen, kommen die Kosten für die Beantragung von Dokumenten, den Übersetzer und das Anwaltshonorar dazu (umgerechnet ca. > 500 -1000 Euro).

  • Die gesamte Vorbereitung dauert ungefähr drei bis fünf Monate vom Zeitpunkt des Dokumentenantrags bis zum bestätigten Hochzeitstermin. Bitte achten Sie darauf, dass die beglaubigten Kopien der Geburtsurkunden vom Datum der Ausstellung an in Französisch-Polynesien nur sechs Monate lang gültig sind. Deshalb sollten sie nicht früher als sechs Monate vor dem Hochzeitsdatum beantragt werden. Die standesamtliche Trauung im Rathaus dauert höchstens 30 Minuten

  • Die folgenden acht Dokumente müssen mindestens 45 Tage vor der standesamtlichen Trauung (im Rathaus) vollständig nach Französisch-Polynesien gesandt werden:

    Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde beider Ehepartner (bitte beachten: sie ist in Französisch-Polynesien ab dem Ausstellungsdatum nur sechs Monate gültig)

    Apostille zur Bestätigung der beglaubigten Geburtsurkunde

    Antrag zur Hochzeit ausländischer Bürger in Französisch-Polynesien

    Brief an den Bürgermeister der Gemeinde, wo die Hochzeit stattfinden soll

    Persönliche Erklärung des Ledigenstatus

    Reisepasskopie von jedem Ehepartner

    Meldenachweis von beiden Brautleuten

    Ehevertrag (optional)

  • Diese vier Dokumente müssen ins Französische übersetzt und vom französischen Konsulat beglaubigt werden, bevor sie nach Französisch-Polynesien gesandt werden:

    Beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden

    Apostillen

    Persönliche Erklärung des Ledigenstatus

    Ehevertrag (optional)

  • Die Apostille ist ein international anerkanntes Dokument, das zur Beglaubigung eines Dokuments dient. Lesen Sie mehr über die Apostille unter: www.konsularinfo.diplo.de/urkundenverkehr

  • Falls einer der beiden Partner schon einmal verheiratet war und bereits geschieden wurde, kann er wieder standesamtlich auf den Inseln von Tahiti heiraten. Dazu muss die Scheidungsurkunde vorliegen und die Scheidung vor der neuerlichen Heirat gerichtlich vollzogen worden sein. Der Anwalt des Paares ist unter Vorlage der Scheidungsurkunde dabei behilflich, die persönliche Erklärung des Ledigenstatus zu erlangen.

  • – Legal Tahitian Wedding Ceremony

    – Wedotahiti

    – Wedding secret Tahiti

*QuelleTahiti Tourisme
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